Beerdigung

Bei einem Todesfall wenden Sie sich für die Beerdigung oder die Begleitung bitte an das Sekretariat. Ausserhalb der üblichen Bürozeiten rufen Sie bitte den zuständigen Seelsorger an.

 

Trauergottesdienst

Trauergottesdienste (Abdankungsfeiern) können in der Kirche oder in der Friedhofskapelle gefeiert werden, entweder vor oder nach der Bestattung bzw. Urnenbeisetzung.

 

Die Bestattung bzw. die Urnenbeisetzung kann auf Wunsch im Zusammenhang mit der Abdankungsfeier oder unabhängig davon, z.B. im engen Familienkreis, stattfinden.

 

Bestattungen finden in der Regel von Dienstag bis Freitag vormittags oder nachmittags statt.

 

Dreissigster

Ungefähr 30 Tage nach dem Tod kann in einem Gottesdienst des verstorbenen Menschen gedacht werden. Dies gibt weiteren Bekannten Gelegenheit, an einer Feier teilzunehmen.

 

Jahresgedächtnis

Um den Todestag treffen sich die Angehörigen jährlich zu einem Gottesdienst. Für diesen Brauch gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: In jedem Jahr wird der Termin rechtzeitig mit dem Pfarramt abgesprochen oder es wird eine «Jahrzeit»-Stiftung abgeschlossen für die Dauer von 10, 20 oder 25 Jahren. Die Jahresgedächtnisse werden im Kirchenblatt verkündet.

 


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Infos über Messstipendien und Jahresgedächtnisse
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